SCHUFA Eintrag löschen – in nur 3 Schritten

Mit der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung – kurz SCHUFA – hat wohl jeder Deutsche mindestens einmal in seinem Leben zu tun.

Sei es beim Abschluss eines Handyvertrags, bei der Wohnungssuche, beim Online-Shopping oder wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen: In all diesen Situationen wird der Vertragspartner ihre Bonität, also Kreditwürdigkeit, genau unter die Lupe nehmen.

Zur Prüfung Ihrer Bonität wird bei der SCHUFA eine Auskunft über Sie angefordert, auf der vermerkt ist, wie es um Ihre Kreditwürdigkeit steht.

Entweder ist Ihre SCHUFA sauber und Sie bekommen den Vertrag bzw. Kredit ohne Probleme, oder aber Sie werden abgelehnt.

Der häufigste Grund hierfür: ein negativer SCHUFA-Eintrag.

Falscher SCHUFA Eintrag

Welche Folgen dieser hat und wie Sie diesen in nur 3 einfachen Schritten negative SCHUFA Daten löschen lassen können, zeigen wir Ihnen heute.

Negativer SCHUFA Eintrag – Ist das schlimm?

Kurz gesagt: ja.

Selbst wenn Sie gerade weder auf Wohnungssuche sind, noch unmittelbar einen neuen Mobilfunk- oder Kreditvertrag abschließen wollen, kann Ihnen ein negativer SCHUFA Eintrag böse mitspielen.

Bei fast jeder Art der Ratenzahlung oder Bestellung auf Rechnung wird Ihre SCHUFA geprüft.

Sofern Sie also nicht bei jedem Kauf in Vorkasse gehen wollen, sollten Sie Ihr SCHUFA-Rating möglichst weit oben halten.

Außerdem kann sich Ihre Lebenssituation auch jederzeit unvorhergesehen ändern. 

Meldet Ihr Vermieter Eigenbedarf an, so brauchen Sie plötzlich eine neue Wohnung – und somit auch eine saubere SCHUFA. 

Möchten Ihr volljähriges Kind ausziehen und braucht Sie als Bürgen? Dann brauchen Sie eine saubere SCHUFA.

Sie brauchen plötzlich schnelleres Internet – zum Beispiel, weil sie von zuhause arbeiten müssen – und müssen deshalb Anbieter wechseln? Das geht nur mit sauberer SCHUFA.

Vorsicht ist also besser als Nachsicht. Deshalb sollten Sie stets die eigenen SCHUFA Daten im Blick haben und etwaige schlechte Einträge bei der SCHUFA löschen lassen, so schnell es geht.

Wie finde ich heraus, ob ich einen negativen SCHUFA Eintrag habe?

Nachdem nun klar ist wie wichtig es ist, sich stets um einen guten SCHUFA-Score zu bemühen, stellt sich noch die Frage, wie man herausfindet, dass man einen negativen SCHUFA Eintrag hat.

Leider bekommt man weder Post noch eine Email, wenn ein Negativeintrag in Ihrer SCHUFA hinterlegt wird.

Deshalb ist es wichtig, die eigene Kreditwürdigkeit regelmäßig zu überprüfen und über Fristen für die Löschung, SCHUFA Löschungsvoraussetzungen und die richtige Vorgehensweise informiert zu sein.

Ihre Selbstauskunft zu beantragen ist hierbei der einzige Weg herauszufinden, ob Sie einen negativen SCHUFA Eintrag haben.

Habe ich den SCHUFA Eintrag nun für immer?

Wenn man tatsächlich einen oder mehrere negative SCHUFA Einträge hat, sitzt der Schock erstmal tief. 

“Bedeutet das, dass ich nie wieder einen Kredit bewilligt bekomme, eine Wohnung finde oder einen Handyvertrag abschließen kann?” fragen sich viele.

Aber keine Panik.

SCHUFA Einträge werden im Normalfall nach einiger Zeit automatisch aus Ihrem SCHUFA Kreditprofil gelöscht. Wie lange ein SCHUFA Eintrag gespeichert wird, ganz davon ab, weshalb Sie den Eintrag erhalten haben.

Der Grund Ihres Eintrags beeinflusst also maßgeblich dessen Dauer bis zur Löschung. SCHUFA Löschfristen sind dabei genau geregelt. Wenn Sie sich umfangreich zu diesem Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel “SCHUFA Eintrag: Wie lange bleibt er?”.

Hier jedoch nochmal das wichtigste in Kürze:

  • Falscheintrage können Sie sofort bei der SCHUFA löschen lassen
  • Sind Sie einer Forderung unter 2.000€ nicht nachgekommen, können Sie den SCHUFA Eintrag löschen lassen, sobald Sie den Betrag gezahlt haben
  • Sind Sie einer Forderung über 2.000€ nicht nachgekommen, so beträgt die Löschfrist des zugehörigen Eintrags drei Jahre

Weitere Infos:

  • Infos über laufende Bankbeziehungen, wie das Führen eines Girokontos oder der Besitz von Kreditkarten, werden bis zum Ende der Bankbeziehung vermerkt
  • Nach der letzten gezahlten Rate eines Darlehens bleibt die Kreditbeziehung noch 3 Jahre vermerkt
  • Stellen Sie einen Kreditantrag, so wird dies 12 Monate vermerkt

Außerdem gilt: Sie bekommen niemals einfach so einen negativen SCHUFA Eintrag! 

Zwar werden Sie nicht von der SCHUFA informiert, sobald der Eintrag steht, jedoch muss Sie das Unternehmen, bei welchem Sie Ihrer Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen sind, zunächst zweimal im Abstand von 4 Wochen abmahnen. 

Außerdem muss das Unternehmen auf einen drohenden SCHUFA Eintrag hinweisen!

Kann man einen SCHUFA Eintrag löschen lassen?

Wie gerade angemerkt, kann man einen SCHUFA Eintrag löschen lassen – zumindest, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind.

Grundsätzlich können Sie drei Arten von negativen SCHUFA Daten löschen lassen:

  • Falscheinträge
  • Einträge über geringfügige Schulden (<2.000€)
  • Sonderfall: Titulierte Forderungen

Falscheinträge

Grundsätzlich können Sie alle veralteten oder schlichtweg falschen Daten bei der SCHUFA löschen lassen.

Da die SCHUFA täglich mit Millionen von Daten hantiert, kommt es häufig zu Fehlern.

Laut diverser Studien enthält jede 3. SCHUFA Auskunft fehlerhafte oder veraltete Einträge, die sich im schlimmsten Fall negativ Ihren Bonitätsscore auswirken.

Deshalb ist es so wichtig, dass Sie immer den Überblick über Ihre Einträge und Ihren SCHUFA Score behalten und sich in regelmäßigen Abständen Ihre Selbstauskunft bestellen.

Sollten Sie dort falsche oder veraltete Einträge entdecken, können Sie diese umgehend entfernen lassen.

Die häufigsten Arten von Falscheinträgen sind veraltete Anschriften, falsche oder bereits vollständig beglichene Zahlungsforderungen, Bankbeziehungen, die nicht mehr bestehen (z.B. ein altes, bereits aufgelöstes Konto) oder ähnliches.

Solche falschen Einträge können Sie direkt bei der SCHUFA beanstanden. Um den Löschprozess zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Schreiben, wenn möglich, entsprechende Dokumente beilegen, die beweisen, dass ein Falscheintrag vorliegt.

Haben Sie eine Rechnung bereits bezahlt, dann legen Sie die entsprechende Überweisungsbestätigung bei oder lassen sich – bei Barzahlung und Verlust der Quittung – vom Verkäufer erneut eine Zahlungsbestätigung ausstellen.

Sind veraltete Bankgeschäfte, wie etwa ein länger als 3 Jahre zurückliegender Kredit oder ein altes Konto, vermerkt, so lassen Sie sich von Ihrer Bank eine Bestätigung über das Ende dieser Geschäftsbeziehung geben und schicken Sie diese mit.

Die SCHUFA wird den falschen Eintrag bzw. Die falschen Einträge dann umgehend löschen.

Einträge über geringfügige Schulden

Seit dem Jahr 2012 gibt es die Regelung, dass die SCHUFA Einträge über geringfügige Schulden umgehend löschen muss, wenn diese innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Datum des SCHUFA Eintrags beglichen wurden.

Geringfügige Schulden bezeichnen Schulden unter 2.000€, wobei es sich jedoch nicht um eine titulierte Forderung handeln darf.

Außerdem müssen Sie in jedem Fall einen Nachweis über die vollständige Bezahlung der Forderung erbringen.

Sonderfall: Titulierte Forderungen

Einen Sonderfall stellen die titulierten Forderungen da.

Eine Forderung gegen Sie wird dann tituliert, wenn Sie in einem Gerichtsverfahren zur Zahlung verurteilt worden sind. 

Ihr Gläubiger – sprich derjenige, dem Sie Geld schulden – hat dann das Recht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten.

Aus Ihrem SCHUFA Verzeichnis kann der Eintrag nur dann frühzeitig gelöscht werden, wenn Sie die offene Forderung begleichen und diese anschließend beim zuständigen Amtsgericht entfernt wird. Dies geht jedoch nur mit der Einwilligung des Gläubigers.

Daraufhin wird ein “Erledigungsvermerk” und eine sogenannte “Löschurkunde” an die SCHUFA geschickt, welche Ihren Eintrag dann aus Ihrem Profil bei der SCHUFA löschen kann.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen SCHUFA Eintrag löschen will?

Bei Falscheinträgen können Sie sich in der Regel direkt an die SCHUFA wenden und die entsprechenden Dokumente beilegen.

Das Senden eines kurzes Schreibens mit Erklärung der Sachlage sowie das Beilegen der entsprechenden Nachweise genügt. Das ist die Adresse der SCHUFA:

SCHUFA Holding AG

Postfach 10 25 66

44725 Bochum

Bei zu Unrecht eingetragenen Forderungen, sollten Sie sich am besten direkt an Ihren Gläubiger bzw. Das zuständige Inkassobüro wenden, insofern eines vom Gläubiger eingeschaltet wurde.

Sollte sich der Gläubiger und/oder die SCHUFA weigern, die Einträge zu entfernen, so sollten Sie im besten Fall einen Anwalt einschalten. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so wird diese im Normalfall für die Mandatskosten aufkommen.

Checklist: In nur 3 Schritten den SCHUFA Eintrag löschen lassen

Hier nochmal zusammengefasst, welche Schritte Sie befolgen müssen, um einen unliebsamen SCHUFA Eintrag löschen zu lassen:

1. Schritt: Selbstauskunft anfordern

Im ersten Schritt geht es zunächst darum, dass Sie sich informieren, welche Einträge die SCHUFA überhaupt in Ihrem Bonitätsprofil hinterlegt hat.

Beantragen Sie also Ihre Selbstauskunft.

2. Schritt: Selbstauskunft sorgsam prüfen

Im zweiten Schritt überprüfen Sie Ihre Selbstauskunft auf Fehleinträge.

Achten Sie dabei insbesondere auf überzogene Löschfristen und falsche Angaben.

Notieren Sie alle falschen Einträge.

3. Schritt: Ansprechpartner finden & Eintrag löschen lassen

Haben Sie falsche Einträge entdeckt, so können Sie sich nun darum kümmern diese Einträge bei der SCHUFA löschen zu lassen.

Bei falschen Adressdaten oder verjährten Einträgen, wenden Sie sich direkt an die SCHUFA und legst die entsprechenden Nachweise bei.

Geht es um unberechtigte Forderungen, so wenden Sie sich direkt an Ihren Gläubiger beziehungsweise das zuständige Inkassobüro.

Reichen Sie Ihren Antrag auf Löschung sowie den Nachweis der beglichenen Zahlung sowohl bei Ihrem Gläubiger, als auch direkt bei der SCHUFA ein.

Wenn es um berechtigte Einträge geht, Sie mittlerweile jedoch alle offenen Forderungen beglichen haben, so können Sie eine vorzeitige Löschung der SCHUFA-Einträge beantragen, insofern der Gläubiger dem zustimmt.

Nehmen Sie dazu parallel Kontakt mit der SCHUFA und dem Gläubiger auf und bitten Sie den Gläubiger darum, der Löschung Ihres Eintrags zuzustimmen.

Dieser gibt der SCHUFA dann die Erlaubnis zur Löschung des Eintrags.

Fazit

Generell gilt in Sachen SCHUFA: Löschungen und der damit verbundene Stress können vermieden werden, Prävention ist alles!

Das heißt, dass Sie Ihre Rechnungen stets pünktlich zahlen sollten, um es gar nicht zu einem negativen Eintrag kommen zu lassen.

Prüfen Sie in jedem Fall in regelmäßigen Abständen Ihre Selbstauskunft, um etwaige Fehleinträge sofort aus der Welt schaffen zu können, bevor sie Ihnen Probleme bereiten.

Ihre persönliche SCHUFA Selbstauskunft können Sie bequem online auf selbstauskunft.de bestellen!

Versuchen Sie ebenfalls ein gutes Verhältnis zu Ihren Gläubigern aufzubauen, damit diese eher gewillt sind einer Löschung zuzustimmen, sobald Sie Ihre Forderung beglichen haben.

Geraten Sie in Zahlungsverzug – aus welchen Gründen auch immer – Ignorieren Sie Mahnungen und Briefe nicht, sondern klären Sie proaktiv wie und wann Sie vorhaben, die Zahlung zu begleichen.

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