Warum man regelmässig seine SCHUFA-Auskunft anfordern sollte

SCHUFA? – interessiert mich nicht!

Viele Menschen sagen sich: „Was kümmert mich meine SCHUFA-Auskunft?“. Wie wichtig diese Daten sind, fällt oft erst auf, wenn man damit ein Problem hat. Beispielsweise wenn ein Handyvertrag abgelehnt wird, oder die Bank keinen Überziehungskredit einräumen möchte.

Oder wenn man für eine neue Wohnung bei der SCHUFA eine Bonitätsauskunft einholt und die gar nicht gut aussieht. Dann kann man sich den Besichtigungstermin für die Traumwohnung an dieser Stelle sparen. Nicht wenige Menschen insbesondere in Ballungsgebieten sind deshalb darauf angewiesen, bei Freunden oder Familie unterzukommen.

Wissen ist Macht -Auskunft anfordern!

Die erste Regel, die für fast alle Dinge gilt, lautet: „Wissen ist Macht“. Nur wenn man weiss, was in der SCHUFA-Auskunft an Einträgen enthalten ist, kann man seine nächsten Schritte strategisch planen. Für die meisten Menschen ist die SCHUFA auch gar kein Problem, sondern hilft im Gegenteil, zum Beispiel potentiellen Vermietern seine Bonität nachzuweisen.

Hierfür gibt es spezielle Produkte direkt bei der SCHUFA zu kaufen, die richtig schön gestaltet sind und dem neuen Vermieter zeigen, dass er Vertrauen zu Ihnen haben kann. Damit verschaffen Sie sich einen Vorsprung gegenüber all den Bewerbern, die in derVergangenheit durch Zahlungsausfälle aufgefalllen sind. Wir empfehlen daher, für eine anstehende Wohnungsbesichtigung, die Bonitätsauskunft der SCHUFA in der Tasche zu haben. Allerdings nur, sofern Sie gut aussieht. Doch was tun, wenn sie nicht gut aussieht und dort unschöne Einträge enthalten sind? Dafür gibt es die Auskunft gem. Artikel 15 DSGVO. Diese enthält im Detail alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Sollte dort der eine oder andere negative Schufa-Eintrag enthalten sein, so gibt es auch hier eine goldene Regel: bezahlen! Zwar gibt es Löschfristen, bis eine bezahlte Forderung endgültig aus den SCHUFA-Daten getilgt wird, aber oftmals ist auch ein Erledigungsvermerk schon ein Schritt in die richtige Richtung. In einem unserer nächsten Beiträge zeigen wir Ihnen, wie Sie solche erledigten Forderungen aus Ihrer SCHUFA-Auskunft tilgen können.

Vorteil für Verbraucher: SCHUFA-Auskunft dank DSGVO

Mit Einführung der DSGVO hat sich für Verbraucher die Situation verbessert.

Während man bis vor einiger Zeit noch davon ausging, dass die Übersicht über die SCHUFA-Daten einmal pro Jahr kostenlos zu erteilen ist, geht man jetzt davon aus, dass die SCHUFA hierzu in „angemessenen Abständen“ verpflichtet ist. Was angemessen ist, ist natürlich Auslegungssache, und diese Daten monatlich anzufordern sicherlich übertrieben und auch nicht angemessen.

Die SCHUFA jedoch vierteljährlich um Auskunft zu erbitten erscheint sinnvoll und plausibel. Immerhin sind nahezu alle Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungen mit der SCHUFA vertraglich verbunden und melden beispielsweise Kredite oder Kontoeröffnungen an die SCHUFA. Das bedeutet, dass sich die bei der SCHUFA gespeicherten Daten doch relativ häufig ändern.

Am besten notiert man es sich im Kalender und fordert in regelmässigen Abständen einen aktuellen Datenauszug an. Dazu gibt es die Möglichkeit, den bequemen Weg über selbstauskunft.de gegen eine kleine Gebühr zu wählen, oder man sucht sich auf der Webseite der SCHUFA das nicht ganz einfach zu findende Formular heraus, druckt es aus, kopiert seinen Personalausweis und schickt es per Post an die SCHUFA. Wir empfehlen hier unseren Service – aber es ist auch jederzeit kostenlos möglich, wenn man den Papierkram nicht scheut.