Welche SCHUFA-Auskunft für die Wohnung? Wir beantragen sie für Sie
Die gesetzliche Selbstauskunft – beantragt in unter einer Minute. Was Dritte nicht brauchen, schwärzen Sie vor der Weitergabe.
Wir besorgen Ihre Schufa-Auskunft
Entsprechend Artikel 15 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, von der SCHUFA jederzeit Ihre Daten zu bekommen. Es gibt viele Gründe, diese Selbstauskunft auf vorhandene Einträge zu überprüfen. Wir erledigen die Beantragung gerne für Sie!
Wir bieten Ihnen einen unkomplizierten Service, um schnell und günstig Ihre Auskunft zu beantragen. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist für den Vermieter geeignet. Was privat oder unerheblich ist, schwärzen Sie vor der Weitergabe.
DSGVO – was viele Verbraucher nicht wissen:
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass Unternehmen wie die SCHUFA Ihnen in „angemessenen Abständen“ eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erteilen müssen. Was ist „angemessen“? Vermutlich nicht jeden Monat, aber ganz sicher öfter als nur einmal pro Jahr! Nutzen Sie jetzt diese Möglichkeit und holen Sie sich Ihre Daten!
Das Angebot selbstauskunft.de steht weiterhin in keinerlei vertraglichem Verhältnis zur SCHUFA Holding AG oder anderen Auskunfteien. Bitte beachten Sie, dass unser Service Ihnen die Antragstellung erheblich erleichtert und den umständlichen Antrag direkt bei der Schufa ersetzt.
Welche SCHUFA-Auskunft wegen Wohnung?
Für die Wohnungsbewerbung brauchen Sie eine Auskunft über Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Das ist die Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO.
Vermieter sagen oft „SCHUFA-Auskunft“ oder „Bonitätsnachweis“ und meinen genau dieses Papier. Ein gesondertes Zertifikat der SCHUFA ist dafür nicht nötig.
SCHUFA-Selbstauskunft dem Vermieter zeigen?
Ja. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist für den Vermieter geeignet.
Sie enthält mehr, als er für die Mietentscheidung braucht. Was privat oder unerheblich ist, schwärzen Sie vor der Weitergabe. Den Rest legen Sie vor.
Den Antrag stellen wir für Sie. Oder Sie gehen den kostenlosen Weg selbst, siehe SCHUFA-Auskunft kostenlos.
Kostenlos oder Service?
Denselben Antrag nach Art. 15 DSGVO können Sie selbst bei der SCHUFA stellen. Wenn Sie das nicht selbst machen wollen, übernehmen wir die Beantragung. Das Dokument ist dasselbe.
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