Welche SCHUFA-Auskunft wegen Wohnung?

Es gibt die verschiedensten Anlässe, für die man eine SCHUFA-Auskunft benötigt. Wir unterscheiden hier der Einfachheit halber die beiden häufigsten Fälle:

Variante 1: Die SCHUFA-Auskunft für den Vermieter

Man kann es gut oder schlecht finden, aber viele Vermieter verlangen eine SCHUFA-Auskunft, bevor Sie Ihnen die Wohnung vermieten.

Das ist zwar ärgerlich, wenn man eine Wohnung wegen eines SCHUFA-Eintrags nicht bekommt, aber andererseits muss man auch Vermieter verstehen, die Ihre Wohnung zu Altersvorsorge vermieten und für die ein Mietausfall oder Mietnomaden verheerende Folgen hätte. Wenn Sie umziehen möchten, dann brauchen Sie eine sogenannte Bonitaetsauskunft, die Sie dem neuen Vermieter zeigen können. Damit weisen Sie nach, dass bei Ihnen alles in Ordnung ist.

Hierzu gibt es verschiedene Services, unter anderem von der SCHUFA selbst, aber auch eine Bonitätsauskunft von Crif-Bürgel erfüllt durchaus diesen Zweck. Diese Auskunfteien haben ein Geschäft daraus gemacht, Ihnen die Daten, die Sie ohnehin über Sie erheben für relativ viel Geld zu verkaufen, wenn Sie in der Notlage sind, für einen Vermieter dieses Dokument aus der Tasche zu zaubern.

Das nennt man Monopolstellung. In der Regel wird man also in den sauren Apfel beissen und die Bonitätsauskunft bei der SCHUFA bestellen. Dafür kann man sie aber auch sofort downloaden und wenn man möchte ein wunderbares Abo abschliessen, mit dem man täglich seine SCHUFA-Daten checken kann.

Variante 2: Die Auskunft gem. DSGVO

Die kostenlose Auskunft gem. DSGVO (die wir hier für Sie bei der SCHUFA beantragen) enthält alle Informationen, die über Sie gespeichert sind bei der SCHUFA.

Kann ich die einfach meinem neuen Vermieter vorlegen und es mir sparen, Geld an die SCHUFA zu zahlen? Die Antwort ist nicht ganz einfach: Natürlich können Sie die kostenlose Auskunft an jeden weitergeben, dem Sie diese Daten zeigen möchten. Das ist alleine Ihre Entscheidung. Allerdings beinhaltet diese grosse Auskunft nach DSGVO komplett alle Daten, die über Sie gespeichert sind.

Und da muss man sich dann fragen: muss ein neuer Vermieter wirklich wissen, wo ich meine Konten haben und welche Kredite laufen? Deshalb ist man überwiegend der Ansicht, dass diese Auskunft nach DSGVO nicht weitergegeben werden sollte. Man kann natürlich alles schwärzen, was niemand sehen soll. Aber das löst dann eben die Frage aus: was hat der zu verbergen? Daher empfehlen auch wir die Weitergabe der kostenlosen Auskunft gem. DSGVO ausdrücklich nicht. Letztlich ist es natürlich Ihre Entscheidung.

Das Geschäft mit der Wohnungsnot

Man darf sich natürlich die Frage stellen: wenn die SCHUFA schon die Auskunft nach DSGVO erteilt (weil sie es aufgrund Gesetz muss), warum kann man diese Liste dann nicht optisch etwas hübscher gestalten und auf der letzten Seite ein Zertifikat zum Weitergeben beilegen, aus dem ersichtlich ist, dass alles in Ordnung ist? Das wäre schön und im Interesse aller Verbraucher.

Aber man muss auch verstehen, dass das Schutzinteresse der Vermieter auf der einen Seite und die Wohnungsnot auf der anderen Seite natürlich ein schönes Zusatzgeschäft für die SCHUFA ist. Was in einem freien Land zum Glück erlaubt ist. Es ist aber auch erlaubt, dazu eine kritische Meinung zu haben.

 

 

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Wir, NLTS Global Analytics s.r.o (Firmensitz: Tschechische Repuplik), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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