Wir besorgen Ihre
SCHUFA-Auskunft

Entsprechend Artikel 15 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, von der SCHUFA jederzeit Ihre Daten zu bekommen. Es gibt viele Gründe, diese Selbstauskunft auf vorhandene Einträge zu überprüfen. Wir erledigen die Beantragung gerne für Sie! Wir bieten Ihnen einen unkomplizierten Service, um schnell und günstig Ihre Auskunft zu beantragen. Wir empfehlen, die SCHUFA-Selbstauskunft für eigene Informationszwecke zu verwenden und lediglich geschwärzt an Dritte weiterzugeben. Das Angebot selbstauskunft.de steht weiterhin in keinerlei vertraglichem Verhältnis zur SCHUFA Holding AG oder anderen Auskunfteien. Bitte beachten Sie, dass unser Service Ihnen die Antragstellung erheblich erleichtert und den umständlichen Antrag direkt bei der Schufa ersetzt.

DSGVO – was viele Verbraucher nicht wissen:

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass Unternehmen wie die SCHUFA Ihnen in „angemessenen Abständen“ eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erteilen müssen. Was ist „angemessen“? Vermutlich nicht jeden Monat, aber ganz sicher öfter als nur einmal pro Jahr! Nutzen Sie jetzt diese Möglichkeit und holen Sie sich Ihre Daten!