KFZ-Versicherung trotz SCHUFA-Eintrag?

SCHUFA-Abfrage bei KFZ-Versicherung

Ähnlich wie bei Handyverträgen und Krediten müssen sich auch Versicherungen absichern. Zahlungsausfälle führen zu höheren Preisen für alle Versicherten. Das will man natürlich nicht. Deshalb prüfen viele Versicherungen bei Antragstellung die Bonität des potenziellen Kunden. Fällt diese SCHUFA-Prüfung negativ aus, dann können Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle nicht anmelden, weil die Versicherung Ihnen keine EVB-Nummer erteilt. Das ist dann sehr ärgerlich, denn womöglich brauchen Sie das Auto ja dringend, um zur Arbeit zu fahren.

Haftpflichtversicherung – wieso Pflicht?

Das Wort Haftpflichtversicherung ist etwas irreführend: Das heißt nicht so, weil die Versicherung verpflichtet wäre, mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen, sondern weil diese Versicherung Pflicht ist, um mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Grundsätzlich steht es jedem in Deutschland frei, Verträge mit wem auch immer abzuschließen – oder eben nicht. Und wenn eine Versicherung aufgrund einer negativen SCHUFA-Abfrage mit Ihnen keinen Vertrag machen möchte, dann ist das schade, aber letztlich deren Entscheidung.

Die Versicherung weigert sich wegen SCHUFA-Auskunft – was tun?

Es gibt einige Versicherungen, die da kulanter sind. Natürlich sind auch diese Versicherungen gewinnorientierte Unternehmen und haben ein Interesse daran, dass die Police auch bezahlt wird. Möglicherweise müssen Sie sich dafür mit einigen Einschränkungen im Leistungsumfang abfinden. Manche Versicherer verlangen im Falle einer negativen SCHUFA-Auskunft Vorauskasse für ein Jahr von Ihnen und beschränken den Umfang auf Haftpflicht, so dass Sie keine Teil- oder Vollkasko bekommen. Hier lohnt es sich, die Angebote und Geschäftspolitik der diversen Versicherungen zu vergleichen.

Weiterer wichtiger Schritt: überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft. Sollten falsche oder veraltete Einträge enthalten sein, so lassen Sie diese löschen. wir helfen gerne mit unserem Formular auf unserer Seite dabei.

Doch zunächst gehen Sie im Falle einer Ablehnung der KFZ-Versicherung wegen SCHUFA folgendermaßen vor:

  1. Besorgen Sie sich eine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft. Das geht problemlos hier über unsere Seite oder indem Sie die SCHUFA direkt anschreiben.
  2. Schauen Sie genau, was in der Auskunft enthalten ist. Sind Einträge falsch? Löschen lassen! Sind Einträge berechtigt? Bezahlen Sie die Forderung. Je schneller Sie das können, desto schneller ist das Problem gelöst!

>>> Hier gehts zur SCHUFA-Auskunft gem. DSGVO über unseren Service