Rechnung & Mahnung von selbstauskunft.de — was tun?
Sie haben eine Rechnung oder Zahlungserinnerung von selbstauskunft.de erhalten? Hier erklären wir, wofür die Rechnung ist, wie Sie bezahlen — und was Sie tun können, wenn Sie die Bestellung nicht zuordnen können.
Wofür ist die Rechnung?
selbstauskunft.de ist ein Antrags-Service: Wir reichen Ihren Antrag auf SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO digital ein, Sie erhalten den Sendebericht per E-Mail, die SCHUFA schickt die Auskunft per Post. Die Servicegebühr beträgt einmalig 29,90 € inkl. MwSt. — kein Abo, keine Folgekosten. Die Rechnung kommt per E-Mail; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Rechnungsstellerin ist die NLTS Global Analytics s.r.o., die Betreiberin von selbstauskunft.de — mehr dazu unter Ist selbstauskunft.de seriös?
Rechnung bezahlen — so geht’s
- Überweisen Sie den Betrag auf das in der Rechnung genannte Konto.
- Nutzen Sie exakt den angegebenen Verwendungszweck, damit die Zahlung automatisch zugeordnet wird.
- Die Zahlungsfrist steht auf Ihrer Rechnung (14 Tage ab Rechnungsdatum).
Sie können die Bestellung nicht zuordnen?
Das kommt vor, und meist gibt es eine einfache Erklärung:
- Ein Familienmitglied oder Partner hat die Auskunft bestellt — etwa für einen Mietbewerbungs- oder Kreditprozess.
- Die Bestellung liegt schon einige Tage zurück und ist nicht mehr präsent.
Prüfen Sie zuerst das E-Mail-Postfach, mit dem bestellt wurde: Dort liegen Bestellbestätigung und Sendebericht. Wenn Sie sicher sind, dass keine Bestellung vorliegt, schreiben Sie an [email protected] — am besten von der E-Mail-Adresse, an die die Rechnung ging, mit Bestell- oder Rechnungsnummer. Wir prüfen jeden Fall und klären die Zuordnung.
Mahnung erhalten — was jetzt?
Bleibt eine Rechnung nach Ablauf des Zahlungsziels offen, versenden wir eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung per E-Mail. Drei Hinweise:
- Bereits bezahlt? Zahlung und Mahnung können sich überschneiden. Ist der Betrag schon überwiesen, ist die Mahnung gegenstandslos — im Zweifel kurz mit Zahlungsbeleg an den Support.
- Forderung unklar oder strittig? Melden Sie sich, bevor weitere Fristen laufen. Wir prüfen den Fall und antworten schriftlich.
Widerruf
Für die Bestellung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Details, Fristen und Musterformular: Widerrufsrecht bei selbstauskunft.de · Vertrag widerrufen. Haben Sie bereits widerrufen und trotzdem eine Rechnung erhalten, senden Sie uns die Widerrufsbestätigung — wir klären das.
Kontakt
Sie erreichen unseren Telefonsupport rund um die Uhr unter +49 30 2204402180 — alle Kontaktwege im Überblick. Zu einer konkreten Rechnung antwortet der Support am schnellsten per E-Mail: [email protected], bitte von der E-Mail-Adresse Ihrer Bestellung aus und mit Bestell- oder Rechnungsnummer.
Häufige Fragen
Die SCHUFA-Auskunft ist doch kostenlos — warum bekomme ich eine Rechnung?
Die Auskunft selbst ist kostenlos, und das sagen wir an jeder Stelle offen. Die Rechnung betrifft die Dienstleistung: digitale Antragstellung, rechtssicherer Sendebericht und Support. Beides ist im Bestellprozess klar gekennzeichnet. Wer den Antrag selbst stellen möchte, findet hier die kostenlose Anleitung.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Zunächst erinnern wir per E-Mail. Bei Unklarheiten gilt: lieber früh melden als Fristen verstreichen lassen — die meisten Fälle sind mit einer E-Mail geklärt.
Ich habe die Rechnung verloren. Wie bekomme ich sie erneut?
Schreiben Sie von Ihrer Bestell-E-Mail-Adresse an [email protected] — wir senden die Rechnung erneut zu.
