SCHUFA-Auskunft kostenlos nach Art. 15 DSGVO – oder Service nutzen
Ja: Nach Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Auskunft bei der SCHUFA. Hier erklären wir den Eigenweg – und wann sich unser Service (29,90 €, kein Abo) trotzdem lohnt.
Wir besorgen Ihre Schufa-Auskunft
Entsprechend Artikel 15 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, von der SCHUFA jederzeit Ihre Daten zu bekommen. Es gibt viele Gründe, diese Selbstauskunft auf vorhandene Einträge zu überprüfen. Wir erledigen die Beantragung gerne für Sie!
Wir bieten Ihnen einen unkomplizierten Service, um schnell und günstig Ihre Auskunft zu beantragen. Wir empfehlen, die SCHUFA-Selbstauskunft für eigene Informationszwecke zu verwenden und lediglich geschwärzt an Dritte weiterzugeben.
DSGVO – was viele Verbraucher nicht wissen:
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass Unternehmen wie die SCHUFA Ihnen in „angemessenen Abständen“ eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erteilen müssen. Was ist „angemessen“? Vermutlich nicht jeden Monat, aber ganz sicher öfter als nur einmal pro Jahr! Nutzen Sie jetzt diese Möglichkeit und holen Sie sich Ihre Daten!
Das Angebot selbstauskunft.de steht weiterhin in keinerlei vertraglichem Verhältnis zur SCHUFA Holding AG oder anderen Auskunfteien. Bitte beachten Sie, dass unser Service Ihnen die Antragstellung erheblich erleichtert und den umständlichen Antrag direkt bei der Schufa ersetzt.
SCHUFA-Auskunft kostenlos: Ihr Recht
Die SCHUFA muss Ihnen in angemessenen Abständen eine Kopie der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Das ist kein „Trick“ und kein Sonderangebot – es ist Datenschutzrecht.
Was viele unterschätzen: Der Weg dorthin auf den SCHUFA-Seiten ist verschachtelt, mit kostenpflichtigen Produkten und Abo-Hinweisen dazwischen. Deshalb suchen so viele nach „SCHUFA Auskunft kostenlos“ und landen bei Alternativen.
Wie unbekannt dieses Recht ist, zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von selbstauskunft.de (April 2026, n = 5.000): Nur 19,7 % der Deutschen wissen, dass die Auskunft immer kostenlos ist – 48,1 % können zu den Kosten gar keine Angabe machen. Alle Ergebnisse der Umfrage.
So geht der Eigenweg (kurz)
- Auf den SCHUFA-Seiten die kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO finden (oft im Footer oder hinter Produktseiten).
- Pop-ups und Abo-Angebote ignorieren, bis Sie beim kostenlosen Antrag sind.
- Nur die wirklich nötigen Angaben machen (Name, Meldeadresse, Geburtsdatum).
- Absenden und auf die Post von der SCHUFA warten.
Ausführlicher Direktweg inkl. Stolpersteine: Wie SCHUFA-Auskunft beantragen.
Wann sich der Service lohnt
- Sie wollen den Antrag nicht selbst durch die Portalseiten jagen.
- Deutsch ist nicht Ihre stärkste Sprache – oder Sie haben keine Zeit.
- Sie wollen einen Sendebericht und einen klaren, einmaligen Preis.
Servicegebühr: 29,90 € inkl. MwSt. – kein Abo. Wir beantragen für Sie; die Auskunft sendet die SCHUFA per Post.
Transparenz: Wir sind nicht die SCHUFA und ersetzen nicht Ihr Recht auf den kostenlosen Eigenweg. Wir verkaufen Komfort bei der Antragstellung.
Häufige Fragen
Ist euer Service „die kostenlose Auskunft“?
Nein. Die Auskunft der SCHUFA nach Art. 15 ist kostenlos. Unser Preis ist die Servicegebühr für die Beantragung.
Kann ich widerrufen?
Es gelten Widerrufsbelehrung und AGB. Bei Sofortbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist beachten Sie den Hinweis im Formular.
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