Civey-Umfrage: Nur jeder Fünfte kennt sein Recht auf die kostenlose SCHUFA-Auskunft

Das gesetzlich verankerte Recht auf eine kostenlose Auskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von selbstauskunft.de: Nur 19,7 Prozent der Bundesbürger wissen, dass die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO immer kostenlos ist.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

  • Nur 19,7 % wissen, dass die SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO immer kostenlos ist
  • 48,1 % können zu den Kosten überhaupt keine Angabe machen
  • Den juristischen Begriff „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ kennen nur 4,8 %
  • 49,9 % bewerten den Postversand der kostenlosen Auskunft negativ
  • 53,0 % haben noch nie eine kostenlose Kopie ihrer SCHUFA-Daten angefordert

Kostenlos – aber kaum jemand weiß es

Seit 2018 garantiert die Datenschutz-Grundverordnung jedem Bürger das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Daten Auskunfteien wie die SCHUFA über ihn speichern. In der Bevölkerung ist davon wenig angekommen: Nicht einmal jeder Fünfte (19,7 Prozent) weiß, dass diese Auskunft immer kostenlos ist. Fast die Hälfte der Befragten (48,1 Prozent) kann zu den Kosten überhaupt keine Angabe machen, weitere 26,4 Prozent glauben, es gebe kostenlose und kostenpflichtige Varianten.

Civey-Umfrage: Was kostet die SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO? Nur 19,7 % antworten richtig: immer kostenlos

Wie der kostenlose Weg funktioniert, erklären wir hier: SCHUFA-Auskunft kostenlos nach Art. 15 DSGVO.

„Datenkopie“? Nie gehört

Auch der juristische Fachbegriff geht an den Verbrauchern vorbei: Die „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ kennen nur 4,8 Prozent. Geläufig sind stattdessen die Alltagsbegriffe „Schufa-Auskunft“ (34,0 Prozent) und „Selbstauskunft“ (19,0 Prozent). Gemeint ist in allen Fällen dasselbe: die gesetzliche SCHUFA-Selbstauskunft – mehr zur Begriffsverwirrung in unserem Beitrag „Datenkopie? Gemeint ist die SCHUFA-Selbstauskunft“.

Civey-Umfrage: Welcher Begriff ist geläufig? Schufa-Auskunft 34 %, Selbstauskunft 19 %, Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nur 4,8 %

Post statt PDF: Deutliche Kritik an der Zustellung

Deutliche Kritik gibt es an der Praxis der Zustellung: Während kostenpflichtige SCHUFA-Produkte sofort digital verfügbar sind, wird die kostenlose Auskunft per Post verschickt. Das bewertet knapp die Hälfte der Deutschen (49,9 Prozent) negativ – 39,7 Prozent sogar „sehr negativ“. Nur 16,8 Prozent finden diese Ungleichbehandlung in Ordnung.

Civey-Umfrage: 49,9 % bewerten den Postversand der kostenlosen SCHUFA-Auskunft negativ, 39,7 % sehr negativ

Dabei sind die Erwartungen klar: 46,7 Prozent der Befragten erwarten bei einer Online-Anforderung eine digitale Zustellung, nur 18,0 Prozent rechnen mit einem Brief. Die Information, dass der Postversand ein bis zwei Wochen dauern kann, würde bei fast einem Drittel (31,1 Prozent) zum Abbruch des Vorgangs oder zur Suche nach Alternativen führen.

Mehr als die Hälfte hat ihre Daten noch nie abgefragt

Die Folge der Unwissenheit: 53,0 Prozent der Deutschen haben noch nie eine kostenlose Kopie der eigenen SCHUFA-Daten angefordert – und wissen damit nicht, welche Informationen über sie gespeichert sind und ob diese korrekt sind. Dabei lohnt sich der Blick in die eigenen Daten: Fehlerhafte oder veraltete Einträge können die Bonität belasten, etwa bei der Wohnungssuche oder Kreditanfragen.

„Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Daten die Schufa über ihn speichert – aber vier von fünf wissen das nicht. Gleichzeitig zeigt die Umfrage: Die Menschen erwarten im Jahr 2026 digitale Verfahren statt wochenlanger Postlaufzeiten. Diese Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Praxis muss sich schließen. Aufklärung und einfache, digitale Wege zur eigenen Datenauskunft sind überfällig.“

NLTS Global Analytics s.r.o. (selbstauskunft.de)

Was heißt das für Verbraucher?

Jeder kann seine SCHUFA-Auskunft kostenlos direkt bei der SCHUFA anfordern – dieses Recht gilt uneingeschränkt. Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über selbstauskunft.de beantragen lassen: Wir reichen den Art.-15-Antrag digital ein, Sie erhalten einen Sendebericht per E-Mail, die SCHUFA sendet die Auskunft per Post – einmalig 29,90 €, kein Abo.

Zur Methodik

Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im Auftrag von selbstauskunft.de vom 10. bis 13. April 2026 online 5.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung; der statistische Fehler des Gesamtergebnisses beträgt 2,7 Prozentpunkte.

Über selbstauskunft.de: selbstauskunft.de ist ein Portal der NLTS Global Analytics s.r.o., eines 2020 gegründeten technischen Dienstleisters im Bereich Consumer Legal Tech. Das Unternehmen betreibt mehrere Verbraucherportale, die bürokratische Verfahren digitalisieren. NLTS Global Analytics ist Mitglied im Legal Tech Verband Deutschland (LTV). Mehr unter nlts.eu.