IHRE SCHUFA-SELBSTAUSKUNFT

SCHUFA-Selbstauskunft? Gemeint ist die SCHUFA-Selbstauskunft

Sie suchen nach „SCHUFA-Selbstauskunft“? Das ist die Bezeichnung der SCHUFA — Framing für die gesetzliche, umfangreiche SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO. Genau diese Auskunft beantragen wir für Sie: online in unter einer Minute, einmalig 29,90 € inkl. MwSt., ohne Abo.

29,90 € einmalig · inkl. MwSt. · kein Abo · Zahlung auf Rechnung
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Bereits über 1.000.000 bearbeitete Anträge

Gesamtpreis Servicegebühr: 29,90 € inkl. 19 % MwSt. (davon 4,77 € MwSt.) – wir übernehmen die Beantragung für Sie (kein Abo). Zahlung bequem auf Rechnung.

Wir besorgen Ihre Schufa-Auskunft

Entsprechend Artikel 15 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, von der SCHUFA jederzeit Ihre Daten zu bekommen. Es gibt viele Gründe, diese Selbstauskunft auf vorhandene Einträge zu überprüfen. Wir erledigen die Beantragung gerne für Sie!

Wir bieten Ihnen einen unkomplizierten Service, um schnell und günstig Ihre Auskunft zu beantragen. Wir empfehlen, die SCHUFA-Selbstauskunft für eigene Informationszwecke zu verwenden und lediglich geschwärzt an Dritte weiterzugeben.

DSGVO – was viele Verbraucher nicht wissen:

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass Unternehmen wie die SCHUFA Ihnen in „angemessenen Abständen“ eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erteilen müssen. Was ist „angemessen“? Vermutlich nicht jeden Monat, aber ganz sicher öfter als nur einmal pro Jahr! Nutzen Sie jetzt diese Möglichkeit und holen Sie sich Ihre Daten!

Das Angebot selbstauskunft.de steht weiterhin in keinerlei vertraglichem Verhältnis zur SCHUFA Holding AG oder anderen Auskunfteien. Bitte beachten Sie, dass unser Service Ihnen die Antragstellung erheblich erleichtert und den umständlichen Antrag direkt bei der Schufa ersetzt.

„Selbstauskunft“ ist SCHUFA-Framing

Die SCHUFA spricht oft von einer Selbstauskunft. Gemeint ist nichts anderes als Ihr Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten — die SCHUFA-Selbstauskunft. Wir verwenden diesen klaren Begriff und fördern „Selbstauskunft“ nicht als Verkaufswort.

Inhaltlich geht es um dieselbe gesetzliche Auskunft: umfassend, von der SCHUFA erstellt, typischerweise per Post an Ihre Meldeadresse (oft ca. 10–14 Werktage). Kein Sofort-PDF, kein BonitätsCheck-Produkt.

SCHUFA-Selbstauskunft oder Bonitätscheck?

Viele Sofort-Produkte liefern schnell einen schlanken Bonitätsnachweis. Die gesetzliche SCHUFA-Selbstauskunft ist umfangreicher und für Ihre eigene Kontrolle gedacht. Genau diese Auskunft beantragen wir — kein Sofort-PDF, kein Abo.

  • Gesetzliche Auskunft (Art. 15): Ihre gespeicherten Daten bei der SCHUFA
  • Zustellung: per Post von der SCHUFA
  • Unser Part: Antrag erstellen, digital versenden, Sendebericht per E-Mail

Selbst beantragen oder über selbstauskunft.de?

Den Antrag können Sie kostenlos direkt bei der SCHUFA stellen. Wer Zeit sparen und den Papierkram vermeiden möchte, lässt ihn von uns erledigen — mit klarer Einmalgebühr und ohne Vertragsbindung.

Direkt bei der SCHUFAüber selbstauskunft.de
Auskunftgesetzlich, von der SCHUFAdieselbe Auskunft von der SCHUFA
AntragSie erledigen ihn selbstwir erstellen und senden ihn
KostenAuskunft kostenlos (Art. 15)29,90 € Servicegebühr, kein Abo
Login / Portaloft über SCHUFA-Seiten nötignicht erforderlich

So beantragen Sie Ihre SCHUFA-Selbstauskunft bei uns

  1. Formular mit Name, Meldeadresse, Geburtsdatum und E-Mail ausfüllen
  2. Wir erstellen Ihren Antrag nach Art. 15 DSGVO und senden ihn digital an die SCHUFA
  3. Sie erhalten den Sendebericht per E-Mail
  4. Die SCHUFA prüft und schickt die Auskunft per Post

selbstauskunft.de ist ein unabhängiger Service und steht in keinem vertraglichen Verhältnis zur SCHUFA Holding AG. Ihr Recht auf den kostenlosen Eigenweg bleibt unberührt.

Häufige Fragen

Ist „Selbstauskunft“ dasselbe wie die SCHUFA-Selbstauskunft?
Ja. „Selbstauskunft“ ist die SCHUFA-Bezeichnung; wir meinen damit die gesetzliche SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO. Mehr auf unserer Seite zur SCHUFA-Selbstauskunft.

Bekomme ich die Auskunft sofort als PDF?
Nein. Wir beantragen die gesetzliche Auskunft; die SCHUFA versendet sie in der Regel per Post.

Was ist mit meineschufa oder BonitätsCheck?
Das sind andere Angebote. Wenn Sie die gesetzliche SCHUFA-Selbstauskunft wollen, sind Sie bei unserem Formular richtig.

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