Wie löscht man SCHUFA-Einträge wirklich?

Das SCHUFA-Problem

Hand aufs Herz: wer hat nicht schonmal vergessen, eine Rechnung zu bezahlen?

Das kann durchaus vorkommen, und Unternehmen sind verpflichtet, den Kunden schriftlich zu mahnen, bevor Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden können oder Einträge bei der SCHUFA veranlasst werden können. Normalerweise ist es so, dass man spätestens bei einer Mahnung erkennt, dass die Rechnung jetzt dringend bezahlt werden sollte.

Manche Menschen haben jedoch Phasen, in denen sie schlichtweg nichts bezahlen können. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung sind oftmals einschneidende Ereignisse, die das Leben für eine Weile aus der Bahn werfen. Schnell stapeln sich dann Rechnungen und Mahnungen, und nicht selten klingelt der Gerichtsvollzieher. So mancher sagt sich dann „jetzt ist mir meine SCHUFA-Auskunft auch egal, eh alles im Eimer“.

Doch die Erfahrung zeigt, dass solche Phasen auch wieder vorübergehen: man hat wieder eine Arbeit, oder man ist wieder gesund und kann sich wieder um alles kümmern. Dennoch sind aus dieser schweren Zeit noch Einträge in der SCHUFA-Auskunft vorhanden. Und genau die verhindern jetzt zum Beispiel, dass man den dringend benötigten Kredit bekommt oder die neue Wohnung, auf die man dringend angewiesen ist.

Doch wie löscht man solche Einträge?

Hier ist Regel Nummer 1: durch Bezahlung der offenen Forderung, sofern sie berechtigt ist. Das kann natürlich etwas dauern, bis der Eintrag bei der SCHUFA gelöscht oder auf „erledigt“ gesetzt wird, insbesondere wenn man Ratenzahlungen vereinbart hat. Dann muss erst die vollständige Bezahlung erfolgt sein, bevor der Eintrag verschwinden kann. Zudem müssen Löschfristen beachtet werden.

Nicht alles kann sofort gelöscht werden. Aber es ist sinnvoll, sich jetzt zu kümmern. Nun ist es aber auch so dass eine SCHUFA-Auskunft mitunter falsche oder veraltete Einträge enthält. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, regelmässig entweder selbst oder über unseren Service einen aktuellen Auszug seiner SCHUFA-Daten anzufordern. Wenn man der SCHUFA nachweist, warum die Einträge falsch sind oder korrigiert werden müssen, dann reagiert sie üblicherweise sehr schnell und ändert Ihre Daten entsprechend.

Denn auch die SCHUFA hat ein Interesse daran, dass ihr Datenbestand aktuell und korrekt ist. Die SCHUFA wird daher alles tun, um Ihnen zu helfen, falsche Einträge zu löschen.

Einträge mit Hilfe von selbstauskunft.de löschen lassen

selbstauskunft.de hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihnen dabei zu helfen, deshalb können Sie in einem solchen Fall gegen eine Gebühr unser Online-Formular nutzen, um Ihren Antrag auf Korrektur oder Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags an die SCHUFA zu übermitteln. Natürlich können Sie den Papierkram auch selbst erledigen, dann entstehen Ihnen natürlich auch keine Kosten für unseren Service.

Das ist in jedem Fall eine Abwägungssache, ob Sie uns diese Arbeit machen lassen wollen, oder ob Sie lieber Geld sparen und dafür Zeit investieren. In jedem Fall empfehlen wir, zu handeln und sich darum zu kümmern, dass negative SCHUFA-Einträge so bald wie möglich verschwinden – damit Sie Ihr Leben wieder geniessen können!