Schufa-Sammelklage: aktueller Stand, Chronik — und wie Sie sich unverbindlich anmelden

Schufa-Sammelklage: 68 Millionen Datensätze umfasst die von noyb geforderte Löschung — Stand und Chronik des Verfahrens

Zuletzt aktualisiert: 12. September 2026. Diese Seite halten wir laufend auf dem Stand des Verfahrens.

Aktueller Stand (12. September 2026): Die Schufa hat die von noyb geforderte Unterlassungserklärung verweigert. noyb bezeichnet die Klage damit als sicher; eingereicht ist sie noch nicht. Die unverbindliche Interessentenliste für die Sammelklage ist geöffnet.

Das Wichtigste in Kürze

Die Datenschutzorganisation noyb um Max Schrems wirft der Schufa vor, in einer „Schattendatenbank“ massenhaft historische Daten zu speichern, die längst hätten gelöscht werden müssen — Medienberichten zufolge geht es um die geforderte Löschung von rund 68 Millionen Datensätzen. Die Schufa weist die Vorwürfe zurück und will die Speicherung vor Gericht verteidigen. noyb bereitet deshalb zwei Dinge vor: eine Unterlassungsklage und — davon getrennt — eine Sammelklage, der sich betroffene Verbraucher anschließen können.

Teilnehmen: Wer sich für die Sammelklage interessiert, kann sich bei noyb unverbindlich und kostenlos auf die Interessentenliste setzen lassen: schufa.noyb.eu (externes Angebot der Datenschutzorganisation noyb; selbstauskunft.de ist an der Klage nicht beteiligt). Die Registrierung verpflichtet zu nichts — noyb informiert, sobald das Verfahren startet und was eine Teilnahme konkret bedeutet.

Chronik des Verfahrens

Ende August 2026 — Abmahnung und Interessentenliste. noyb mahnt die Schufa wegen der Speicherung historischer Daten ab, setzt eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und öffnet zugleich die Interessentenliste für eine mögliche Sammelklage.

9. September 2026 — Frist läuft ab. Die Schufa lässt die Frist verstreichen, ohne einzulenken.

10. September 2026 — Schufa verweigert, noyb kündigt Klage an. In einem 26-seitigen Anwaltsschreiben weist die Schufa die Vorwürfe zurück und erklärt, sie werde die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen. noyb erklärt daraufhin, die Klage sei „nun sicher“. Wann und vor welchem Gericht eingereicht wird, ist offen.

Nächster Meilenstein: die Klageeinreichung. Sobald es so weit ist, lesen Sie es hier.

Bin ich überhaupt betroffen?

Das lässt sich nur mit Blick auf die eigenen Daten beantworten — und genau dafür gibt es ein kostenloses Recht: Nach Art. 15 DSGVO muss die Schufa jedem auf Antrag eine kostenlose Kopie der gespeicherten Daten aushändigen. Darin sehen Sie, welche Einträge die Auskunftei über Sie führt, wie alt sie sind und ob etwas nicht stimmt. In unseren Civey-Erhebungen gab rund jeder fünfte Befragte an, schon einmal veraltete oder falsche Einträge gehabt zu haben — nachschauen lohnt sich also unabhängig von der Klage.

Den Antrag können Sie direkt bei der Schufa stellen — oder Sie nutzen unseren Service auf selbstauskunft.de, der ihn in wenigen Minuten für Sie erledigt.

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Häufige Fragen

Kostet die Teilnahme an der Sammelklage etwas?

Die Registrierung auf der Interessentenliste von noyb ist kostenlos und unverbindlich. Über die Bedingungen einer späteren tatsächlichen Teilnahme informiert noyb die registrierten Interessenten direkt.

Muss ich jetzt schon etwas unternehmen?

Nein. Die Klage ist noch nicht eingereicht. Wer nichts verpassen will, trägt sich bei noyb ein — und verschafft sich mit der kostenlosen Selbstauskunft schon jetzt Klarheit über die eigenen Einträge.

Was ist der Unterschied zwischen Unterlassungsklage und Sammelklage?

Mit der Unterlassungsklage will noyb der Schufa die beanstandete Datenspeicherung generell untersagen lassen. Die Sammelklage ist ein davon getrenntes Instrument, mit dem betroffene Verbraucher gemeinsam Ansprüche geltend machen können.

Berät selbstauskunft.de mich rechtlich zur Klage?

Nein. Wir informieren über den Stand des Verfahrens und helfen beim Zugang zu Ihren Schufa-Daten. Rechtsberatung im Einzelfall dürfen und wollen wir nicht leisten; wenden Sie sich dafür an eine Anwältin, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale.

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Hintergründe zur Schattendatenbank selbst lesen Sie in unserem Artikel: SCHUFA-Schattendatenbank: noyb mahnt ab — was Verbraucher jetzt wissen sollten.

Quellen