SCHUFA Eintrag: Wie lange bleibt er?

Mit der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz SCHUFA – wird fast jeder Deutsche mindestens einmal in seinem Leben konfrontiert. 

Die SCHUFA sammelt allerhand (kreditrelevante) Daten über die Bürger der Bundesrepublik und wertet diese aus. 

Aus dieser Auswertung ergibt sich der allseits bekannte und oftmals gefürchtete SCHUFA Score, auch Bonitätsscore genannt. 

Hat man einen schlechten Bonitätsscore, so hat man mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens einen negativen Eintrag bei der SCHUFA.

Zwar gibt es auch durchaus auch positive Einträge, jedoch sagt man umgangssprachlich zu einem negativen SCHUFA Eintrag einfach SCHUFA Eintrag.

Zwar wirbt die SCHUFA mit Transparenz, jedoch gibt es nach wie vor viele Mythen, Irrtümer und Missverständnisse rund um’s Thema SCHUFA Eintrag. Wie lange bleibt er, wie kommt er überhaupt zustande und was kann ich tun, um die SCHUFA Löschfristen zu umgehen – auf all diese Fragen haben wir die Antwort.

Wie kommt ein SCHUFA Eintrag zustande?

Bevor wir uns den SCHUFA Löschfristen und der Frage, wie lange ein SCHUFA Eintrag bleibt, wenn alles bezahlt ist, widmen, beleuchten wir zunächst wie so ein SCHUFA Eintrag überhaupt zustande kommt.

Die häufigste Ursache für Negativeinträge bei der SCHUFA sind unbezahlte Rechnungen.

Jedoch müssen Sie nicht gleich um Ihren Kreditscore fürchten, wenn Sie mal vergessen haben sollten, eine offene Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.

Die gute Nachricht ist, dass erst einige Kriterien erfüllt sein müssen, bevor die SCHUFA einen negativen Eintrag machen darf.

Sie haben also eine Zahlung nicht beglichen. Bevor der SCHUFA Eintrag jedoch erfolgt, müssen folgende Szenarien eingetreten sein:

  • Bei Ihnen sind schließend Minimum zwei schriftliche Mahnbescheide nach Ende der Zahlungsfrist eingegangen
  • Sie haben die Mahnbescheide mit einem Abstand von vier Wochen erhalten
  • In einer der erhaltenen Mahnungen wurde ein negativer SCHUFA Eintrag angekündigt
  • Die Forderung wurde bis zuletzt nicht beglichen

Wie Sie also sehen können, müssen Sie nicht direkt in Panik verfallen, wenn eine Rechnung mal im Alltagsstress untergegangen ist.

Trotzdem sollten Sie auf weitere Faktoren achten, die Ihre SCHUFA negativ beeinflussen könnten, wie zum Beispiel:

  • Ihre Bank hat Ihren Kredit gekündigt, weil Sie Ihre Raten nicht bezahlt haben
  • Sie werden in ein für die Öffentlichkeit zugängliches Schuldnerregister eingetragen
  • Es wird ein Inkassoverfahren gegen Sie eingeleitet
  • Sie müssen Privatinsolvenz anmelden

Zusammenfassend kann man also sagen, dass ein Negativeintrag bei der SCHUFA immer dann droht, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und Sie gegen Vertragsvereinbarungen verstoßen.

Wenn man jedoch weiß, wie ein negativer SCHUFA Eintrag zustande kommt, kann man auch einige Präventivmaßnahmen ergreifen. So müssen Sie nicht ewige SCHUFA Löschfristen ertragen, nachdem ein Eintrag erfolgt ist.

Wie kann ich einen SCHUFA Eintrag verhindern?

Um nicht in die “Klauen” der SCHUFA zu gelangen, sollte man einige Dichte beachten.

Das allerwichtigste: Behalten Sie den Überblick!

Natürlich kann es mal passieren, dass eine Rechnung mal untergeht oder Sie denken, dass Sie schon bezahlt haben, dies aber nicht der Fall ist.

Dass das mal passieren kann, weiß sowohl der Rechnungssteller als auch SCHUFA. Deshalb bekommt man auch nicht direkt einen Negativeintrag, wenn man die Zahlungsfrist verpasst, sondern erst, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt.

Wenn Sie jedoch Ihre Mahnungen ebenfalls ignorieren oder verschlampen, kann es böse ausgehen. 

Deshalb:

Bezahlen Sie Ihre Rechnungen

Die meisten Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen, bevor die erste Mahnung in den Briefkasten flattert. Halten Sie sich, wenn immer möglich, auch daran.

Sollte es mal vorkommen, dass Sie nicht liquide sind und deshalb eine Zahlung nicht innerhalb der Standardfrist begleichen können, so stecken Sie nicht zitternd den Kopf in den Sand, sondern suchen Sie aktiv das Gespräch mit Ihrem Gläubiger.

Erklären Sie Ihre (Not-)Situation und, dass Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen können.

Sie werden sehen: In vielen Fällen hat der Rechnungssteller großes Verständnis und einigt sich mit Ihnen auf eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder eine für beide Seiten verträgliche Ratenzahlung. 

Das wichtigste ist nur, dass Sie von sich aus proaktiv auf den Gläubiger zugehen und nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, der Negativeintrag also in Ihrer SCHUFA steht.

Widersprechen Sie bei ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen

Kein Unternehmen und keine Bank sind perfekt. Trotz akkurater Software passieren nach wie vor häufig Fehler. 

So kann es sein, dass Sie eine Rechnung fälschlicherweise erhalten, eine Rechnung, die Sie schon beglichen haben, doppelt geschickt bekommen oder Sie eine Rechnung bekommen, deren Betrag falsch ist.

Anstatt sich jedoch zu ärgern und diese Rechnungen einfach zu ignorieren, sollten Sie der Forderung in jedem Fall widersprechen – am besten schriftlich!

Legen Sie also schriftlich dar, warum Sie die Rechnung nicht begleichen werden.

Beispiel: 

“Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.02.2020 habe ich Ihre Rechnung Nr. 192837465 über 199,99€ erhalten. Diese Rechnung erscheint mir jedoch fehlerhaft. 

In Ihrer Rechnung taucht folgender Rechnungsposten auf: Hollywoodschaukel (Art.Nr.:78341), 1 Stk., 199,99€ (inkl. MwSt.) Dieses Produkt habe ich jedoch weder bestellt noch erhalten.

Ihrer Zahlungsaufforderung widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Ich erachte diese Angelegenheit als erledigt, wenn Sie mir nicht innerhalb von zwei Wochen einen Vertragsnachweis vorgelegt haben. Ich werde zudem auf keine weiteren Schreiben von Ihnen reagieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann”

Wenn Sie weitere Zahlungserinnerungen erhalten oder letztlich Post vom Inkasso kommt, widersprechen Sie erneut.

Sollte die Gegenseite dann mit Anwalt und Gerichtsvollzieher drohen, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Denn wenn Sie wirklich keinerlei Zahlungsverpflichtung haben und die Rechnung falsch ist, kann Ihnen nichts passieren.

Das Wichtigste ist nur, dass Sie – falls es zu einer Anzeige und Ermittlung kommt – nachweisen können, dass Sie schriftlich Widerspruch eingelegt haben.

Das ist auch in Hinblick auf Ihre SCHUFA entscheidend. 

Bei der SCHUFA dürfen nämlich nur dann negative Einträge vermerkt werden, wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt – also eine Forderung, der Sie nicht widersprochen haben. 

Es darf also keine Meldung an die SCHUFA erfolgen, wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtung berechtigterweise abstreiten. Sollte das trotzdem geschehen, so muss die SCHUFA den Eintrag wieder löschen.

Auch wenn es nervt, dass Sie sich damit rumärgern müssen, obwohl Sie im Recht sind: Falls Sie nichts tun, wird der Ärger, den die Ermittlung nach sich zieht, um ein Vielfaches größer und zeitintensiver.

Wie lange bleibt ein SCHUFA Eintrag, wenn alles bezahlt ist?

Wann werden SCHUFA Einträge gelöscht und wie lange bleibt ein SCHUFA Eintrag, wenn alles bezahlt ist?

Darauf gibt es keine Universal-Antwort.

Haben Sie einen SCHUFA Eintrag erhalten, weil Sie einer Zahlung zunächst nicht nachgekommen sind, so bleibt dieser eine Weile bestehen – auch, wenn Sie die Forderung mittlerweile beglichen haben.

Über welchen Zeitraum diese Einträge gespeichert werden, hängt von diversen Faktoren ab.

Jedoch müssen die Einträge nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne gelöscht werden, da diese sonst zu belastend werden können.

Abhängig von der Art des Vermerks gelten jedoch unterschiedliche SCHUFA Löschfristen.

Wenn Sie vertraglich festgelegten Zahlungspflichten nicht nachgekommen sind, wird dies drei Jahre lang vermerkt.

Konnten Sie vertraglichen Zahlungen nicht leisten, werden diese drei Jahre lang gespeichert. Die Frist beginnt dann, wenn Sie Ihre Forderungen erneut bedienen.

Sobald Sie ein Darlehen zu 100% zurückgezahlt haben, bleibt Ihr Eintrag drei Jahre lang im SCHUFA Register stehen. Diese 3-Jahres-Frist beginnt jedoch erst am Ende des Jahres, in dem Sie Ihren Darlehensschulden beglichen haben. Sollten Sie eine überfällige Zahlungsrate erst im Januar 2021 begleichen, so startet die Löschfrist erst zum Jahresende 21/22. Der SCHUFA Eintrag besteht also ab dann für drei Jahre und wird am 1. Januar 2025 aus dem Register gelöscht.

Bei Zahlungsforderungen von weniger als 2.000€ verhält es sich ein wenig anders mit der SCHUFA Löschfrist. Sind Sie einer solchen Forderung nicht nachgekommen, wird das zwar vermerkt, jedoch wird der Eintrag umgehend gelöscht, sobald Sie den offenen Betrag beglichen haben.

Des Weiteren gibt es noch einige “Sonderfälle”, für welche auch spezielle SCHUFA Löschfristen gelten:

  • Privatinsolvenz: Sollten Sie gezwungen sein, Privatinsolvenz anzumelden, so zieht sich dieses Verfahren 6 Jahre hin. Die SCHUFA Löschfrist – 3 Jahre – beginnt erst am Ende dieses Verfahrens. Somit ist Ihr SCHUFA Eintrag ganze 9 Jahre lang verfügbar.
  • Erbschuld: Sobald Sie eine vererbte Hauptschuld bezahlt haben, wird der Eintrag umgehend entfernt.
  • Öffentliche Einträge: Ebenfalls 3 Jahre bleiben Aufzeichnungen aus den Schuldner-Verzeichnissen der Gerichte. Dann werden diese im Normalfall automatisch gelöscht.

Fazit

Es ist wichtig, dass Sie sowohl einen guten Überblick über Ihre Zahlungspflichten bewahren, als auch regelmäßig Ihre SCHUFA Auskunft bestellen.

So können Sie frühzeitig einschreiten bei einem SCHUFA Eintrag. Wie lange es dauert, bis dieser gelöscht ist, wissen Sie ja nun. 

Deshalb: Kontrolle bewahren, damit Ihnen unliebsame SCHUFA Einträge nicht lange nachhängen!