RECHTSSICHERHEIT & TRANSPARENZ
Gefestigte Rechtsprechung und über 1.000.000 erfolgreich abgewickelte Ersuchen.
🛡️ Landgericht München I: Gerichtliche Bestätigung der Dienstleistung
Das Verfahren vor dem Landgericht München I wurde von uns initiiert, nachdem ein Kreditinstitut Zahlungen von Kunden an selbstauskunft.de im Online-Banking blockiert hatte.
Im Rahmen der gerichtlichen Klärung hat das Gericht festgestellt, dass selbstauskunft.de eine reale, werthaltige Dienstleistung erbringt und Kundenaufträge ordnungsgemäß ausführt. Damit wurde die rechtliche Einordnung unseres Services ausdrücklich bestätigt.
Wir verfolgen vergleichbare Fälle konsequent gerichtlich, um die Interessen unserer Kunden und die ordnungsgemäße Durchführung unserer Dienstleistungen zu schützen.
Transparenz-Check: Das Anerkenntnisurteil des LG Düsseldorf
Im Sinne maximaler Rechtssicherheit haben wir eine Layout-Optimierung per Anerkenntnisurteil akzeptiert, da wir die Einschätzungen der Verbraucherschutzverbände teilen und stets um höchste Transparenz bemüht sind.
Während unsere Praxis, den Preis am Kopf des Formulars auszuweisen, zivilrechtlich stets als rechtssicher bestätigt wurde (da der Kunde informiert wird, bevor er Daten eingibt), forderte das Wettbewerbsrecht eine zusätzliche Nennung unmittelbar am Bestellbutton. Wir haben uns entschieden, die bewährte Preisangabe oben beizubehalten und führen den Preis nun redundant ein zweites Mal direkt am Button auf („Doppel-Check-Prinzip“).
Bundesweite zivilrechtliche Anerkennung
⚖️ Konsequente Forderungsdurchsetzung
Auf Basis der oben genannten gefestigten Rechtsprechung vertraut selbstauskunft.de auf die zivilrechtliche Wirksamkeit geschlossener Dienstleistungsverträge. Aus diesem Grund klagen wir ausstehende Servicegebühren konsequent ein, sofern Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung unbegründet nicht nachkommen.
Dies geschieht zum Schutz der über 1.000.000 ehrlichen Kunden, die unseren Service wertschätzen. Wer die Zahlung verweigert, trägt im Falle einer Verurteilung zusätzlich die Kosten für Mahnwesen, Rechtsanwälte und Gerichtskosten.
Dienstleistung: Legal-Tech Service für automatisierte Auskunftsersuchen
Verifizierte Servicefälle: > 1.000.000 (Stand 2026)
Referenzentscheidung: LG München I, Az. 31 O 12301/23 (gerichtliche Bestätigung der Dienstleistung)
Weitere zivilrechtliche Entscheidungen: AG München, AG Hannover, AG Nürtingen, AG Bergheim, AG Gelsenkirchen, AG Bamberg.
